seccosit und das "Reinheitsgebot" - oder "Prost seccosit!"
Moment mal: braut seccosit jetzt auch Bier? Natürlich nicht. Aber wer wie die Agenten von seccosit täglich harte Arbeit im Kampf gegen Wasser und Feuchtigkeit bewältigt, darf (nach getaner Arbeit wohlverstanden!) schon einmal einen "Gerstensaft" geniessen... und kennt natürlich auch das "Deutsche Reinheitsgebot", welches seit 1516 besagt, dass Bier "nur aus Gerste, Hopfen und reynem Wasser" gebraut werden darf (und übrigens auch in der Schweiz Gültigkeit hat...). Was aber bitteschön ist denn "reynes Wasser"?
Nun, "reynes Wasser" ist reinstes Trinkwasser - und Leitungen, Kanäle oder Rückhaltebecken abzudichten, die Trinkwasser enthalten, ist sozusagen unsere "Königsdisziplin". Denn dabei darf das Wasser durch die Abdichtungsmassnahmen in keiner Weise kontaminiert werden, muss "reynes Wasser" bleiben und somit selbst der Qualität für das Brauen von Bier genügen. So auch bei unserem letzten Auftrag, bei welchem wir in den "Langen Erlen" in Basel einen Entlastungstunnel mit trinkwasserzugelassenem und lösemittelfreiem Epoxykleber sanieren durften.
Selbst engste, kleinste und dunkelste Tunnel sind für unsere Agenten kein Hindernis, wenn es darum geht, erstklassige Arbeit abzuliefern... und natürlich die Aussicht darauf, dass wir (nach getaner Arbeit wohlverstanden!) einen kühlen und erfrischenden Hopfensaft "aus reynstem Wasser gebraut" geniessen dürfen!
---
P.S. Möchten Sie selber einmal einen Augenschein nehmen, wie so ein Entlastungstunnel nach der Sanierung durch seccosit aussieht? Nun, wenn sie kleiner als 140 cm oder bereit dazu sind, sich auf einem Rollwagen liegend 120 Meter in den dunklen Tunnel schieben zu lassen, kein Problem! Wie denn, kein Interesse mehr? Sehen Sie: genau deswegen sind wir stolz darauf, den Titel "Spezialagenten" zu Recht tragen zu dürfen :-)
Tags: Abdichtungsarbeiten, Trinkwasser, Epoxykleber, trinkwasserzugelassen